Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

1. Vereinbarte Leistung
Der Auftraggeber (nachfolgend »Kunde« genannt) beauftragt die Firma Mediscan GmbH & Co KG (nachfolgend »Mediscan« genannt) mit der Bestrahlung (Behandlung) von Produkten (zu bestrahlendes Gut). 

2. Aufträge
Sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote der Mediscan erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Mediscan bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erhebt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von Mediscan nicht anerkannt und gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch Mediscan, auch wenn Mediscan diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.
Vereinbarungen, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge:
- Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt wurden
-unsere Geschäftsbedingungen -dispositive Normen des Handels- und Zivilrechts 

3. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag für Mediscan erst nach schriftlicher Annahmebestätigung. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Telefax oder durch Mitarbeiter bedürfen zur Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. 

4. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Mediscan leistet hinsichtlich der Behandlung des Produktes nur dahingehend Gewähr, dass die vom Kunden vorgegebenen Angaben (Dosis in kGy) zur Anwendung kommen und die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Mediscan leistet keine Gewähr, dass diese Dosis zur Erzielung des vom Kunden gewünschten Effektes geeignet ist.
Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen .
Es bleibt der Wahl von Mediscan überlassen, ob die Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllt werden
Für jene Teile der Behandlung, die Mediscan, von Unterlieferanten bezogen hat, haftet Mediscan lediglich im Rahmen der Mediscan gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüche.
Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
Für dem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet Mediscan im Höchstmaß des bestellten Auftragswertes nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für Mediscan tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche Mediscan bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Sollte unser Kunde selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz.
Bringt der Kunde die von Mediscan gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist.  In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, Mediscan hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des zu bestrahlenden oder bestrahlten Gutes trägt der Kunde, soweit keine Versicherung eintritt. 

5. Lieferung
Der Kunde hat das zu bestrahlende Gut auf Paletten befestigt und verpackt, kostenfrei und auf eigene Gefahr an die Rampe des Betriebes von Mediscan anzuliefern. Erst mit der Übernahme über die Rampe, nicht schon mit dem Abstellen des zu bestrahlenden Gutes, geht die Gefahr für das Gut auf Mediscan über. Der Kunde ist verpflichtet, Mediscan auf eventuelle Mängel und Beschädigungen des zu bestrahlenden Gutes und seiner Verpackung aufmerksam zu machen.
Die Anlieferung bzw. Abholung von Produkten kann ausschließlich in der Zeit von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr durch den Kunden / Lieferanten erfolgen.
Sollte der Kunde das zu bestrahlende Gut per Post oder anderen Zustelldiensten schicken, geht die Gefahr erst mit der körperlichen Übernahme durch den für die Übernahme Befugten  Mitarbeiter von Mediscan auf Mediscan über.
Gültig ab 1.11.2003
Mediscan GmbH & Co KG – A-4550 Kremsmünster – Bad Haller Straße 34 – AUSTRIA  -Tel. (++43) (0) 7583 / 51 52-0 – Fax: DW 44 Zweigstelle: A-2444 Seibersdorf -Im Forschungszentrum -AUSTRIA -Tel.: (++43) (0) 2254 / 729 96 – Fax: DW 94 e-mail: office[at]mediscan[dot]at - Homepage: www.mediscan.at -Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank OOe  BLZ 34000  Kto.-Nr. 84376 IBAN: AT 3400 0000 0008 4376  Swift BIC RZOOAT2L  -ATU 574 071 67, Firmenbuchnummer: FN 240 115 k  - Gerichtsstand LG Steyr
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Zugesagte Leistungszeiten oder Termine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd und sind nicht verbindlich. Leistungsverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs-und Schadenersatzansprüchen. Mediscan ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Mediscan, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten von Mediscan, berechtigt Mediscan unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem sich Mediscan  in Verzug befindet.
Für den Transport der Produkte zu  Mediscan sowie für den Rücktransport der behandelten Ware  hat ausschließlich der Kunde zu sorgen und ist dafür alleine verantwortlich. Beschädigungen bei der Be- und Entladung gehen zu Lasten des Frachtführers / Kunden. Mit der unter Punkt 6. geregelten Abnahme geht die Preis¬und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Falls die Abholung oder Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von Mediscan nicht möglich ist, so ist Mediscan berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei ist Mediscan insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz von Mediscan vereinbart.
Für den Fall der Einlagerung bei sich ist Mediscan berechtigt, eine Lagervergütung zu marktüblichen Preisen vom Kunden zu erheben, die nach Anzahl der gelagerten Paletten und Anzahl der Lagertage zu berechnen ist und mindestens EUR 2 je Tag und Palette beträgt. Dies gilt, sofern Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart wurde. 

6. Lagerung, Abnahme
Für die Dauer des Behandlungsprozesses erfolgt eine kostenlose Lagerung der Produkte. Längere Lagerung bedarf eines Auftrages an Mediscan, welcher erst nach schriftlicher Annahmebestätigung wirksam wird.
Mediscan hat dafür zu sorgen, dass die Ware vor mechanischer Beschädigung, Feuchtigkeit, Korrosion und Verschmutzung geschützt wird.
Besondere, produktspezifische Eigenschaften, welche bei der Handhabung, Verpackung, Lagerung und/oder Versand beachtet werden müssen, sind bei sonstigem Ausschluss diesbezüglicher Schadenersatzansprüche Mediscan schriftlich mitzuteilen. Die Abnahme erfolgt durch Abholung des bestrahlten Gutes an der Rampe des Betriebes von Mediscan. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über (siehe Punkt 5.). Der Kunde ist verpflichtet, das bestrahlte Gut bei Abnahme an Ort und Stelle auf äußerlich erkennbare Schäden, insbesondere der Verpackung, zu untersuchen und diese Schäden in einem Abnahmeprotokoll aufzuführen. Eine spätere Geltendmachung solcher offensichtlichen Schäden ist ausgeschlossen. 

7. Produktvalidierung
Um die Produkte mit der entsprechenden Dosis behandeln zu können, muss eine Produktvalidierung vorgenommen werden. Zur Durchführung einer Validierung müssen vom Kunden mindestens 3 Kartons oder 3 Bestrahlungseinheiten des jeweiligen Produktes kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Mediscan ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das ihr zur Bestrahlung abgelieferte Gut auf Zustand und Eignung zur Bestrahlung zu überprüfen
Das Ergebnis der Produktvalidierung wird in Form eines Validierungsprotokolles dem Kunden zur Verfügung gestellt. Mediscan übernimmt keine Haftung dafür, dass das zu bestrahlende Gut für die Bestrahlung und/oder die im Validierungsprotokoll angegebene Strahlendosis für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet ist.
Die zur Validierung verwendeten Produkte können ein vielfaches an Dosis erhalten und allenfalls zur weiteren Verwendung nicht mehr geeignet sein. Da die validierten Produkte an den Kunden retourniert werden, werden alle validierten Produkte als solche gekennzeichnet und müssen vor einer Weiterverwendung vom Kunden einer entsprechenden Qualitätsprüfung unterzogen werden.
Hat Mediscan festgestellt, dass das zu bestrahlende Gut in schlechtem Zustand oder an sich für die Bestrahlung oder die vereinbarte Dosis ungeeignet ist, so kann Mediscan den Ersatz durch ein geeignetes Gut innerhalb angemessener Frist verlangen. Erfolgt dies nicht fristgemäß, so kann Mediscan unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche ohne weitere Nachfristsetzung  vom Vertrag zurücktreten. 

8. Produktbehandlung
Mediscan arbeitet ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden bzw. aus Ergebnissen der Validierung. Die Bestrahlung erfolgt dadurch, dass eine bestimmte, vorher mit dem Kunden vereinbarte Strahlendosis aufgebracht wird. Diese Vereinbarung hat unter genauer Bezeichnung des zu bestrahlenden Gutes schriftlich zu erfolgen. Sie stellt keine Zusicherung von Mediscan über Eignung des zu bestrahlenden Gutes oder Wirkung der Bestrahlung dar.
Jede Veränderung des Produktes, der Paketgröße, Inhalte, etc. kann eine Änderung der Behandlungsparameter verursachen und muss unbedingt mit MEDISCAN  vor der Behandlung abgeklärt werden.
Gültig ab 1.11.2003
Mediscan GmbH & Co KG – A-4550 Kremsmünster – Bad Haller Straße 34 – AUSTRIA  -Tel. (++43) (0) 7583 / 51 52-0 – Fax: DW 44 Zweigstelle: A-2444 Seibersdorf -Im Forschungszentrum -AUSTRIA -Tel.: (++43) (0) 2254 / 729 96 – Fax: DW 94 e-mail: office[at]mediscan[dot]at - Homepage: www.mediscan.at -Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank OOe  BLZ 34000  Kto.-Nr. 84376 IBAN: AT 3400 0000 0008 4376  Swift BIC RZOOAT2L  -ATU 574 071 67, Firmenbuchnummer: FN 240 115 k  - Gerichtsstand LG Steyr
Inhalt der von Mediscan zu erbringenden Leistung ist lediglich die Aufbringung der vertraglich vereinbarten Strahlendosis, nicht ein hierdurch sich ergebender Erfolg durch Veränderung oder Eigenschaftsänderung des zu bestrahlenden Gutes.
9. Preise
Alle von Mediscan genannten Preise sind freibleibend und sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt. Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigt Mediscan, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen.  Mediscan ist nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
10. Zahlungskonditionen
Rechnungen von Mediscan - auch Teilrechnungen -sind fünf Tage nach Ausstellungsdatum netto spesen-und abzugsfrei, insbesondere ohne Skonto-oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt Mediscan vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu widmen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Mediscan von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei Mediscan berechtigt ist, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die Mediscan entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch Mediscan erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 50,-(fünfzig Euro) zu bezahlen.
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus Sicht von Mediscan zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.
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Der Kunde kann wegen etwaiger Gegenansprüche die Zahlung nicht verweigern oder zurückhalten sowie aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von Mediscan anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Bei Exportgeschäften ist ausschließlich der Kunde verpflichtet, für die Einholung und Aufrechterhaltung der notwendigen Export-, Zoll- und sonstigen Bewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Mediscan erteilt keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der behandelten Produkte.
Zwischen Mediscan und dem Kunden wird bezüglich aller im Rahmen des Vertrages vom Kunden gelieferten Güter ein Pfandrecht zugunsten von Mediscan vereinbart. Das Pfandrecht dient zur Sicherung offener und fälliger Ansprüche von Mediscan gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie im Zusammenhang mit den vertraglichen Ansprüchen aus der Bestrahlung vom Gut für den Kunden stehen. Eine eventuelle Verwertung des Pfandrechtes erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Datenschutz, Adressenänderung 
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in sämtlichen Verträge (mit)enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Verträge von Mediscan automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mediscan Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Mediscan zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen 


12. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist der Ort des Hauptsitzes von Mediscan in Kremsmünster/Austria, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Kremsmünster /Austria zuständige Gericht. Mediscan ist jedoch berechtigt, nach eigener Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gültig ab 1.11.2003
Mediscan GmbH & Co KG – A-4550 Kremsmünster – Bad Haller Straße 34 – AUSTRIA  -Tel. (++43) (0) 7583 / 51 52-0 – Fax: DW 44 Zweigstelle: A-2444 Seibersdorf -Im Forschungszentrum -AUSTRIA -Tel.: (++43) (0) 2254 / 729 96 – Fax: DW 94 e-mail: office[at]mediscan[dot]at - Homepage: www.mediscan.at -Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank OOe  BLZ 34000  Kto.-Nr. 84376 IBAN: AT 3400 0000 0008 4376  Swift BIC RZOOAT2L  -ATU 574 071 67, Firmenbuchnummer: FN 240 115 k  - Gerichtsstand LG Steyr

 

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